AV-Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung
Um Prozesse zu optimieren, den Papierverbrauch zu senken und Mitarbeiter zu entlasten, greifen kommunale Verwaltungen und Gerichte gerne auf technische Hilfsmittel zurück. Audiosysteme tragen dazu bei, indem sie die Klangqualität innerhalb der Räumlichkeiten verbessern, Entscheidungsprozesse erleichtern und zudem die Zusammenarbeit mit Teilnehmern an anderen Standorten ermöglichen.
Maßgeschneiderte Konferenztechnik für Verwaltung und Justiz
Sie kennen vielleicht die einfachen Lautsprechersysteme, die man in fast jedem Sitzungs- oder Gerichtssaal findet. Was Sie vielleicht noch nicht wussten: Es gibt spezielle Audiosysteme, deren Fähigkeiten deutlich über die reine Beschallung hinausgehen. Sie verfügen über maßgeschneiderte Funktionen zur Vereinfachung von Prozessen wie Debatten und Abstimmungen sowie für die Dokumentation von Sitzungen und das Bereitstellen von Informationen. Diese Konferenzsysteme vereinen Mikrofon und Lautsprecher in einem Gerät und bieten Funktionen für das Konferenz-Management, etwa für Abstimmungen und die Identifizierung von Teilnehmern.
Ein Schwerpunkt jeder Sitzung stellen angeregte Diskussionen dar. Das bedeutet, dass Audiosysteme eine gute Sprachverständlichkeit, sowohl für die Teilnehmer der Sitzung als auch für die Zuhörer, liefern müssen. Teilnehmer können ihre eigenen Mikrofone steuern, oder der Vorsitzende bzw. ein Assistent aktiviert diese per Fernbedienung. Einige Konferenzsysteme bieten sogar erweiterte Funktionen wie Redezeitmesser.
Viele kommunale Verwaltungen übertragen Sitzungen per Live-Stream, was eine gute Klangqualität umso wichtiger macht. Ein Konferenzsystem kann Metadaten bereitstellen, wodurch sich der Name und Titel eines Sprechers, Abstimmungsergebnisse oder andere Informationen im Video einblenden lassen.
Bei Abstimmungen ermöglicht das Konferenzsystem jedem Teilnehmer, seine Stimme elektronisch abzugeben, während der Vorsitzende das Ergebnis auf einem Bildschirm angezeigt bekommt. Manche Systeme unterstützen darüber hinaus parlamentarische Abstimmungen und bieten Funktionen zur Berechnung der Beschlussfähigkeit und des Ergebnisses im Einklang mit den jeweiligen Vorgaben.
Verwaltungen und ähnliche Organisationen sind verpflichtet, ihre Sitzungen zu dokumentieren. Ein Konferenzsystem kann Sitzungsberichte erstellen, aus denen hervorgeht, welche Teilnehmer anwesend waren, wer gesprochen hat, wer abgestimmt hat und wann die Besprechung stattgefunden hat. Diese Berichte können bei Bedarf öffentlich zugänglich gemacht werden.
Um den Teilnehmern relevante Dokumente zur Verfügung zu stellen, kann das Konferenzsystem mit jedem beliebigen Rechner verbunden werden, somit werden unnötige Ausdrucke vermieden. Sitzungsinformationen wie die Liste der Sprecher oder Abstimmungsergebnisse lassen sich zudem auf zentralen Bildschirmen darstellen.
Wenn Sitzungen in Räumlichkeiten von historischer oder architektonischer Bedeutung stattfinden, kann die Verwendung kabelgebundener Systeme problematisch sein. In solchen Fällen bietet sich ein drahtloses Konferenzsystem an. Drahtlose Konferenzsysteme bieten größtenteils gleiche Funktionen wie kabelgebundene Systeme und lassen sich auch in Ausschussräumen oder sogar bei Sitzungen in externen Räumlichkeiten einsetzen.
Konferenzsysteme machen Kommunikation und Verwaltung zu einer stimmigen Einheit. Durch sie können sich kommunale Verwaltungen und ähnliche Organisationen auf ihre Kernaufgaben wie Entscheidungsfindung und Planung konzentrieren und ihren verfassungsmäßigen Auftrag effizienter und effektiver wahrnehmen.
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